AGB - Ferienwohnungen Mühlenhof auf Sylt
AGB für die Ferienwohnungsvermietung Mühlenhof Morsum
Vermietung durch Gästehaus Mühlenhof Christian Jürgensen,
Melnstich 7 25980 – Sylt / OT Morsum
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- Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Mieter / Ferienwohnungsgast (m/w/d) nachfolgend „Mieter“ genannt, und dem Gästehaus Mühlenhof Christian Jürgensen, Melnstich 7 25980 – Sylt / OT Morsum nachfolgend „Vermieterin“ genannt.
Die vertraglichen Leistungen der Vermieterin werden jeweils aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten und der Platzordnung in der jeweils gültigen Fassung erbracht. - Abschluss des Vertrages
Mit der Buchung des Gastes bietet dieser der Vermieterin den Abschluss eines Miet-/ Beherbergungsvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich geschehen. Für die Vermieterin wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn sie ihn in Textform bestätigt hat. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Vermieterin in vorbezeichneter Form bestätigt werden. Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Vermieterin behält sich jedoch das Recht vor, Plätze / Mobilheime zuzuweisen. Sollte ein gemieteter Stellplatz / Mobilheim im Buchungszeitraum, gleich aus welchen Gründen, nicht zur Verfügung stehen, erstattet die Vermieterin dem Gast eventuell bereits geleistete Zahlungen zu 100 %. Darüberhinausgehende Ansprüche des Gastes gegenüber der Vermieterin sind ausgeschlossen.
Die Weiter- oder Untervermietung vom angemieteten Stellplatz / Mobilheim / durch den Gast ist nicht gestattet.
2.1 Mietsache
Vermietet wird eine Ferienwohnung. Die Ferienwohnung befindet sich im Haus Mühlenhof in Morsum auf der Insel Sylt, Melnstich 7. Die Ferienwohnung wird vollständig eingerichtet vermietet. Die Ferienwohnung ist für die im Angebot angegebene Personenzahl ausgestattet. - Mietzeit
Die Mietzeit ist dem schriftlichen Angebot bzw. der Bestätigung zu entnehmen. - Nebenkosten
Im Mietpreis sind die Kosten für, Heizung, Wasser und Strom bereits enthalten. - Mietzins/ Anzahlung/ Zahlungsziel Restbetrag
Der Mietpreis ist in der Reservierungsbestätigung angegeben. Alle Nebenkosten wie Endreinigung, Mietbettwäsche oder Kurabgabe sind separat aufgeführt. Die in der Reservierungsbestätigung angegebene Anzahlung ist bis zum dort genannten Zeitpunkt an den Vermieter zu überweisen. Ohne rechtzeitige Anzahlung besteht kein Anspruch des Mieters die Ferienwohnung zu beziehen. - Vorauszahlung
25 % der Rechnungssumme sind sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn zu begleichen. Kurzfristige Buchungen sind sofort fällig.
6.1 Verzug
Die Zahlungstermine werden auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Die Vermieterin bittet um Einhaltung der Termine, da der Gast sonst seine Buchung gefährdet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht der Vermieterin ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Der Gast hat die Kosten gemäß Ziffer 8 zu tragen. - Gesamtmietpreis
Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnimmt der Gast seiner Buchungsbestätigung. Sie gilt als fest vereinbart. Verkürzungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern diese nicht. Vor Ort fallen ggf. zusätzliche Kosten durch individuelle Verbräuche (z.B. Saunanutzung, zus. Wäschepaket etc.) an. Diese sind ebenfalls bei Abreise / Check-Out fällig.
Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen. Die Grundlage für die Rabattierung ist bei Anreise / Check-In bei der Vermieterin vorzulegen. Nur auf diesem Wege kann der Rabatt anerkannt werden. - Rücktritt
Vor Beginn des gebuchten Termins kann der Mieter, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern er dies der Vermieterin in Textform mitteilt. Der Anspruch der Vermieterin auf den vereinbarten Gesamtmietpreis bleibt bestehen, auch wenn der Mieter seinen Urlaub nicht antritt.
Die Vermieterin empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Ferienwohnungen, die einen Tag nach Mietbeginn um 10.00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Vermieterin anderweitig genutzt werden. Gleiches gilt für Ferienwohnungen, die durch vorzeitige Abreise frei werden.
Im Falle eines Rücktritts bei Ferienwohnungsbuchungen werden folgende Kostenpauschalen fällig:
– bis 60 Tage vor Mietbeginn 50,00 €
– bis 30 Tage vor Mietbeginn 100,00 €
– ab dem 29.Tag vor Mietbeginn 80 % der Mietsumme. - Anreise / Check-In
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Ferienwohnung am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung entfällt nur bei Eintritt von Situationen, die nicht vom Vermieter verschuldet worden sind, z.B. höhere Gewalt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. - Benutzung der Mietsache
Die Belegung kann entsprechend der von der Vermieterin bestimmten Personenhöchstbelegung erfolgen. Das Mitbringen von Hunden ist in den Mietobjekten ist gestattet. Maximal ein Hund ist pro Mietobjekt durch die ausdrückliche Bestätigung mit dem vorgesehenen Zusatzentgelt Vertragsbestandteil geworden. Im Fall dieser Tierhaltung behält sich die Vermieterin das Recht vor, eine Mietkaution von bis zu 100,00 € pro Objekt zu erheben. Der Mieter ist verpflichtet das Objekt und dessen Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Der Mieter überprüft das gemietete Objekt, das Inventar und sonstige Gegenstände bei Ankunft. Sollten während des Aufenthalts Mängel auftreten, so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich an der Rezeption der Vermieterin anzuzeigen. Soweit die Vermieterin infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen (Vgl. § 536c BGB). Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Gast zu erstatten.
Das Aufstellen von Zelten, Pavillons, Wohnwagen, Motorcaravans etc. auf den Freiflächen des Ferienhauses ist nicht gestattet.
Während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter die laufende Reinigung. Dies schließt ein: Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und den Vermieter oder dessen Beauftragten von Schäden unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für Schäden, die an der Mietsache samt Einrichtung durch Ihn oder andere Personen, die sich mit seinem Willen in der Ferienwohnung aufhalten, schuldhaft verursacht werden. Er ist bei Schäden nicht berechtigt, selber für Ersatz zu sorgen. Der Mieter muss beweisen, dass ein Eigenverschulden nicht vorgelegen hat.
Eine Weitervermietung oder Verleihung der Ferienwohnung ist untersagt.
Die Belegung der Ferienwohnung durch eine höhere Personenzahl, als in der Reservierungsbestätigung angegeben, ist untersagt.
Tiere sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet und dürfen nicht in die Betten oder auf sonstige Möbel. - Haftung
(1) Der Vermieter haftet für alle Schäden, für die Deckung im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für die nicht durch Versicherungen gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Der Mieter haftet für alle dem Vermieter entstandenen Schäden, soweit sie nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Der Mieter haftet weiterhin für alle Schäden bei Verstoß gegen Ziffer 7 der AGB’s. - Auszug
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen. Die Schlüssel für die Ferienwohnung sind nach Endabnahme in der Rezeption abzugeben.
Die Endreinigung ist im Gesamtmietpreis enthalten und wird durch eine professionelle Reinigungskraft durchgeführt. Trotzdem ist die Ferienwohnung besenrein und ordentlich zu hinterlassen.
Die vor der Abreise erfolgende Überprüfung auf extreme Verschmutzung oder etwaige Beschädigung durch den Mieter schließt die spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Vermieters nicht aus. - Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht, spätere Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. - Außerordentlicher Rücktritt & Kündigung
Bei groben Verstößen gegen die AGB ist die Vermieterin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Mieter verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Die Vermieterin ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden, erfolgen;
– die Vermieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Vermieterin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Vermieterin zuzurechnen ist. - Kurabgabe
Die Gemeinde Sylt erhebt eine Kurabgabe. Der Mieter sowie seine Besucher haben diese in der festgelegten Höhe der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sylt zu entrichten.
Die Jahreskurabgabe beträgt nach der derzeitigen Kurabgabensatzung 28 Tagessätze des Hauptsaisonpreises. Sie muss vorher beantragt werden. - Haftung
Jeder Mieter verpflichtet sich, das Inventar, das Mietobjekt zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden der Vermieterin zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. Die Vermieterin haftet nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Mieter, seinen Mitreisenden oder Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Vermieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden. Der Mieter haftet auch für seine Mitreisenden und Besucher. - Steuerliche Änderungen
Alle angegebenen Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung jeweils geltende Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung des maßgeblichen Umsatzsteuersatzes / Mehrwertsteuersatzes und falls die Leistung noch nicht erbracht worden ist, macht die Vermieterin Gebrauch von ihrem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen / mehrwertsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergibt, auch wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor in Krafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist. Der Anpassungsvorbehalt gilt auch bei Erhebung bzw. Veränderung anderer gemeindlicher Abgaben/Steuern wie z. B. einer Tourismusabgabe. - Datenschutz
Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Geländes erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten in der EDV der Vermieterin gespeichert und verarbeitet werden.
Die Vermieterin ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen. - Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz der Vermieterin, soweit der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 38 Abs. 1 ZPO) ist oder der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. - Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Vermieterin nicht verpflichtet und nicht bereit.
- Geltungsbereich
Irrtumsvorbehalt: Die Vermieterin behält sich vor, Irrtümer wie z. B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
*Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
Stand: 04.06.2026
